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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Feuerwehrverband fordert mehr Löschhubschrauber | 150 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 848635 | ||
Datum | 29.04.2019 07:51 MSG-Nr: [ 848635 ] | 7412 x gelesen | ||
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Guten Morgen Geschrieben von Alexander H. Weil die kein Grundgesetz haben. Dafür haben diese Staaten Verfassungen, und wenn in deren Vefassungen festgelegt ist, dass der Zivil bzw. KatS in die Zuständigkeit der Zentralregierung fällt, dann ist es -vereinfachtgesagt- halt so. Hätten ja unsere Verfassungsväter und-Mütter auch so festlegen können, wollte man aber nicht. Der Schutz der Zivilbevölkerung im Verteidigungsfall liegt nach Grundgesetze (Art. 73) in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes und ist somit Bundessache. Hingegen ist für den Katastrophenschutz im Frieden und die allgemeine Gefahrenabwehr diese Befugnis den Ländern zugeordnet (Art. 70). Und eine Änderung des Grundgesetzes bezüglich einer Neuordnung den Zivil- und KatS steht in absehbarer Zeit nicht zur Debatte. Besteht überhaupt ein Bedarf dafür ? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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