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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Fahrzeugrealität der Normung/Beschaffung | 10 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg | 849201 | ||
Datum | 20.05.2019 13:12 MSG-Nr: [ 849201 ] | 3435 x gelesen | ||
Ich persönlich glaube, dass das Problem nicht an der Norm oder dem Fahrzeugnamen hängt, sondern daran, wie definiert wird was man braucht (oder brauchen soll). Es wird irgendwann ein Brandschutzbedarfsplan aufgestellt. Aus dem geht dann hervor, dass man für Brände ein LF 8/6 braucht, weil das irgendwo als Mindestanforderung definiert war. Dann kommt wegen der großen Straße noch der TH-Satz dazu. Variante 1: Und für die Häuser im Zentrum mit 3. OG kommt die Schiebleiter drauf. Jetzt fällt irgendwann auf, dass das alte LF 8/6 mit TH-Satz und dreiteiliger Schiebleiter ersetzt werden muss. Führt, wenn man sich an die Norm halten will, zwingend zu einem HLF20, da das HLF10 keine Schiebleiter nach Norm haben darf (nicht einmal auf Wunsch des Bestellers). Variante 2: Jetzt wurde irgendwann festgesetzt, dass man nach dem BSP ein LF 8/6 oder einen normativen Nachfolger braucht. Aber man stellt fest, dass zwei oder drei Zusatzbeladungen nach örtlichen Gegebenheiten wirklich sinnvoll sind. Warum gibt es nicht sowas, wie Normbeladungsmodule, die im BSP gefordert werden können: - Brandschutz Basis - mobiler Löschwasservorat - Unterstützung Wasserversorgung - Technische Hilfe Basis - Erweiterung LKW - Erweiterung Bahn - Verkehrsabsicherung - Höhensicherung/-rettung - ... Und dann ein Portfolio an Normfahrzeugen, die entsprechende Module beinhalten, aber definierte Höchstlasten haben. Wie sich dann eine Feuerwehr vor Ort ihren Bedarf zusammen stellt, sei egal (HLF20 oder LF10 + TLF2000 + GW-L1) Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | ||||
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