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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Brandenburg an der Havel: Ärger mit der Stadt - Ehrenamtlicher Katastrophenschutz streikt | 17 Beiträge | ||
Autor | Pasc8al 8S., Hamburg / Hamburg | 849298 | ||
Datum | 24.05.2019 10:21 MSG-Nr: [ 849298 ] | 1740 x gelesen | ||
Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Wir fahren (in Niedersachsen) unsere Bundesfahrzeuge ohne irgendeine Beeinflussung durch die Behörden. Bei uns im Kreis (S-H) brauchen Bund- / Landes- / Kreisfahrzeuge auch eine Genehmigung durch die Kreisverwaltung bei Benutzung zu Sanitätsdiensten oder HiOrg-eigenen Veranstaltungen. Einzig und alleine bei SEG-Diensten, Einsätzen und vorgeschriebenen Bewegungsfahrten (also "Kreisfahrten") geht dieses ohne Genehmigung. Das BBK schreibt meines Wissens nach für den GW-San z.B. 50 km / Monat vor. MfG Pascal
Geändert von Pascal S. [24.05.19 10:22] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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