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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFeuerwehr als Wahlkampfhelfer???    # 18 Beiträge
AutorPete8r L8., St. Wendel / Saarland849330
Datum25.05.2019 15:08      MSG-Nr: [ 849330 ]3047 x gelesen

Tag,

dazu den Stellungnahme der Stadt St. Ingbert auf ihrer Facebookseite: https://www.facebook.com/stadtsanktingbert/posts/2017531581686583?hc_location=ufi

Geschrieben von Stadt St. Ingbert Entfernung illegaler Wahlkampfplakate:

Kein Feuerwehreinsatz!

Heftig diskutiert wurde in St. Ingbert, dass zum Entfernen illegal aufgehängter Wahlkampfplakate die Drehleiter der Feuerwehr eingesetzt wurde. Dazu nimmt die Stadtverwaltung Stellung.
Es ist grundsätzlich nicht erlaubt, Wahlkampfplakate an Bäumen oder in Verkehrskreiseln anzubringen. Das städtische Ordnungsamt überwacht dies, und es beseitigt rigoros alle gesetzwidrig angebrachten Plakate. Es spielt dabei überdies keine Rolle, ob die Plakate in Kreisverkehren auf privatem Gelände oder öffentlichem Gelände angebracht sind. Sie dürfen dort einfach nicht sein. Das Ordnungsamt unterstützt in diesem Bereich die Straßenverkehrsbehörde, die für die Sicherheit auf den Straßen verantwortlich ist.
Nun hat eine Partei ihre Plakate in einer Höhe angebracht, die mit dem normalen Werkzeug, das dem Ordnungsdienst zur Verfügung steht, nicht erreichbar ist. Ursprünglich war geplant, einen LKW mit Hebebühne des Baubetriebshofes einzusetzen. Aber auch mit diesem wären die Plakate nicht zu erreichen gewesen. Da die beiden eingesetzten Mitarbeiter des städtischen Ordnungsdienstes gleichzeitig Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr sind, nutzten sie die Drehleiter der Wehr, um die Plakate abzuhängen. Aufgrund ihrer Mitgliedschaft bei der Wehr war deren Einsatzbereitschaft zu keinem Zeitpunkt gefährdet, denn bei einem Einsatz wären die beiden Bediensteten unverzüglich zum Einsatzort gefahren, um Hilfe zu leisten.
Somit stellt sich der Sachverhalt so dar, dass unter vielen städtischen Fahrzeugen das Fahrzeug ausgewählt wurde, das geeignet war. Es handelte sich beim Abhängen der Plakate damit keinesfalls um einen Feuerwehreinsatz, sondern um den Einsatz eines städtischen Fahrzeugs, der vom Leiter des Ordnungsamtes angeordnet und mit dem Gerätewart der Feuerwehr abgestimmt war.


Gruß Peter

Alles was ich schreibe ist ausschließlich meinen private Meinung und stellt nicht zwingend die Meinung meiner Feuerwehr oder meiner Dienststelle dar.

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 25.05.2019 10:05 Jako7b T7., Bischheim
 25.05.2019 11:39 Thor7ben7 G.7, Leese
 25.05.2019 12:16 Matt7hia7s J7., Krumbach
 25.05.2019 11:48 Seba7sti7an 7K., Grafschaft  
 25.05.2019 11:58 Thor7ben7 G.7, Leese
 25.05.2019 13:32 Jürg7en 7M., Weinstadt
 25.05.2019 15:08 Pete7r L7., St. Wendel  
 25.05.2019 15:22 Jürg7en 7M., Weinstadt
 25.05.2019 17:20 Jako7b T7., Bischheim
 25.05.2019 17:25 Jürg7en 7M., Weinstadt
 25.05.2019 19:26 Seba7sti7an 7K., Grafschaft  
 25.05.2019 23:29 Thor7ste7n B7., Bammental
 26.05.2019 13:30 Jako7b T7., Bischheim
 26.05.2019 17:40 Thom7as 7E., Nettetal
 27.05.2019 08:32 Stef7an 7G., Dieburg  
 25.05.2019 23:26 Thor7ste7n B7., Bammental
 25.05.2019 19:25 Volk7er 7C., Garbsen
 17.10.2019 08:12 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)

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