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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Lüftungsanlagen in Niedrigenergiehäusern nicht abschaltbar vs. Gefahrenlagen Fenster und Türen geschlossen halten | 6 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8N., Lübeck / Schleswig-Holstein | 849414 | ||
Datum | 29.05.2019 11:34 MSG-Nr: [ 849414 ] | 2135 x gelesen | ||
Hallo, an mich wurde die Frage herangetragen wie die Feuerwehr es sieht, wenn Mieter bei Häusern mit Wärmedämmstandard 55/ Niedrigenergiehäuser/ Passivhaus etc. (hier: mit Zwangsbe- und Entlüftung) Die Lüftungsanlage nicht ausschalten können. Die Aufforderung der Feuerwehr "Halten Sie Fenster und Türen geschlossen, schalten Sie Lüftungsanlagen ab" könne dann ja nicht befolgt werden. Es werden teilweise Anlagen verbaut, die beim Betätigen des "Aus-Schalters" die Anlage nicht komplett ausschalten, sondern nur in die niedrigste Stufe schalten. Durch meine Recherche bin ich auf einige Beiträge gestoßen, die eher die Ansicht vertreten, dass die notwendige Zwangslüftung Vorrang vor der Gefahrenabwehr hat. (Sicht der Vermieter und Anlagenerrichter!!) In einem Blogbeitrag von 2017 (oben verlinkt) wird das Problem zwar erkannt, aber nicht behandelt. Dort heißt es: "Bisher habe sich mit dieser Problematik aber niemand beschäftigt." Teilweise weisen die Hersteller der Anlagen darauf hin, dass die Anlagen über den Sicherungsautomaten abgestellt werden könnten. Nun zu meinen Fragen: Wer/ bzw. welche Feuerwehr hat sich mit diesem Thema schon beschäftigt? Gibt es Aussagen der Verbände oder Ausschüsse zu dem Thema? Müssen wir unsere Einsatztaktik bei CBRN-Lagen überdenken? (Personen in Häusern belassen als Option fällt weg?) Vielen Dank und beste Grüße Sebastian | ||||
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