Rubrik | Einsatz |
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Thema | Rechnung 60000 gestellt, und jetzt 51000 bezahlen | 31 Beiträge |
Autor | Alex8and8er 8M., Eiselfing / Bayern | 850056 |
Datum | 20.06.2019 13:45 MSG-Nr: [ 850056 ] | 1269 x gelesen |
Technisches Hilfswerk
Örtliche Einsatzleitung
Verkehrsunfall
Rettungsdienst
Bei einem Einsatz in Bayern hat die Feuerwehr, die Polizei und der Rettungsdienst (je nach Örtlichkeit kann dies der normale Landrettungsdienst, Bergrettung oder Wasserrettung sein) jeweils seinen eigenen Einsatzleiter, lediglich das THW unterstellt sich automatisch der Feuerwehr. Wie schon im zitierten Gesetzestext steht, müssen diese Einsatzleiter an der Einsatzstelle vertrauensvoll zusammenarbeiten. Erst wenn das Katastrophenschutzgesetz greift, gibt es einen ÖEL, dem dann alle Organisationen unterstehen.
Kleines Beispiel, VU mit eingeklemmter Person: Hier gibt es einen Einsatzleiter Fw, einen Einsatzleiter RD, sowie einen Einsatzleiter bei der Polizei. Keiner ist dem anderen unterstellt sondern jeder ist in seinem Bereich zuständig und sie müssen zusammenarbeiten und sich abstimmen.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Alexander
Alles was ich schreibe gibt lediglich meine persönliche Ansicht und Meinung wieder, nicht die meiner Feuerwehr, oder meines Arbeitgebers
unsere Internetseite: www.feuerwehr-bachmehring.de
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