News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Verantwortlichkeit Öffentlichkeitsarbeit | 11 Beiträge | ||
Autor | Jens8 B.8, Schwielowsee / Brandenburg | 850059 | ||
Datum | 20.06.2019 19:45 MSG-Nr: [ 850059 ] | 2850 x gelesen | ||
Hi, bei uns gibt es seit einiger Zeit Diskussionen zum Thema Öffentlichkeitsarbeit. Wir haben unterschiedliche Positionen. In unserer Gemeinde steht wieder ein Fest an bei dem wir einen Infostand für die Feuerwehr haben können. Nun meinen einige das ist Aufgabe der Gemeindevertreter bzw. der Verwaltung sich dahin zu stellen. Ich persönlich habe eine andere Meinung. Ich persönlich sehe ehr eine Mischung. Na klar ist die Gemeinde als Aufgabenträger für eine den örtlichen Verhältnissen entsprechend ausgerüstete Feuerwehr zuständig wobei ich auch sehe das dazu auch die Mitglieder gehören. Ich sehe die Gemeinde da in der Pflicht mit finanziellen Mitteln und Organisatorisch uns die Arbeit abzunehmen. Meiner Meinung nach sind doch wir die, die überzeugen können. Mit Erfahrungen Fragen beantworten können aber auch mit Gefühlen bzw. unserem Herzen. Ich sehe das nicht nur als Mitgliederwerbung sondern auch als Aufklärung. Und dann einen GV an der Seite zu haben um auch ein bekanntes Gesicht (na klar sind wir auch bekannt ;) ) zu haben als z.b. Entscheidungsträger wäre doch super. Aber nun zu meiner Frage! Wer ist denn nun Verantwortlich für Öffentlichkeitsarbeit? Kann man das so einfach Trennen? Wenn es irgendwo geregelt ist, Wo? Oder ergibt es sich aus den Gesetzmäßigkeiten? (Brandenburg) Mfg Jens Wer lesen kann ist klar im Vorteil und wer dabei Rechtschreibfehler findet kann sie gern behalten. | ||||
antworten | >> | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|