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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | BMA vom Betreiber vor Eintreffen der Feuerwehr quittiert :-() | 39 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 851540 | ||
Datum | 21.08.2019 14:35 MSG-Nr: [ 851540 ] | 6675 x gelesen | ||
hallo, heute morgen in Südbrookmerland-Victorbur: 07:10: Mitarbeiter des Seniorenzentrums hatten jedoch bereits den Feueralarm vor Ankunft der Feuerwehr über die Steuerungseinheit quittiert => http://www.feuerwehr.de/einsatz/berichte/einsatz.php?n=45880 09:37: Ärgerlicherweise mussten die alarmierten Kräfte feststellen, dass Mitarbeiter erneut den Feueralarm quittiert hatten und der Feuerwehr somit nicht angezeigt wo sich das vermeintliche Feuer befinden sollte. => http://www.feuerwehr.de/einsatz/berichte/einsatz.php?n=45882 Die BMAs wo ich kenne kann man ohne den Schlüssel der im Feuerwehrtresor drin ist nicht öffnen und nicht zurückstellen. Da muss die Feuerwehr dabei sein. Ich dachte das ist so relativ einheitlich geregelt. Aber wenn der Betreiber an der BMA nach belieben rumschalten kann ist Missbrauch Tür + Tor geöffnet :-( Die vorzeitige Rückstellung durch den Betreiber ist auch gefährlich. Dadurch ist - wie in dem Bericht beschrieben - das auffinden eines möglichen Brandes erschwert und wird verzögert. Das kann Menschenleben gefährden. Da kommt dann eine strafrechtliche Komponente mit ins Spiel. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Jürgen M. [21.08.19 14:44] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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