Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Reform der Notfallversorgung: Krankenkassen wollen den Rettungsdienst entmachten | 12 Beiträge |
Autor | Simo8n S8., Gomaringen / Baden Württemberg | 851766 |
Datum | 01.09.2019 10:46 MSG-Nr: [ 851766 ] | 2377 x gelesen |
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Bleibt die ganz allgemeine Frage ob eine solche Unterscheidung Verfassungskonform ist. Mit welchr Begründung darf bei einem Herzinfarktpatienten auf dem Land die Eintreffzeit per Gesetz länger definiert werden als in der Stadt. Als Landbürger würde ich hier klagen.
Um mich nicht falsch zu verstehen: Wir können nicht an jeder Milchkanne einen RTW finanzieren. Daher gibt es eben Orte an denen die Anreise eines RTWs länger ist als an andere Orte. Allerdings hat aktuell jeder die gleiche Hilfsfrist. So wie auch jeder (egal ob Stadt oder Land) einen gleichen Anspruch auf Kinderbetreuung hat.
Es wird in der Politik immer über die aktuelle Landflucht geklagt und dass in manchen Bereichen schon jetzt die Städe aus allen Nähten platzen. Mit solchen Ideen wird das sicher nicht besser und der Druck auf die Städte immer größer.
Es darf nicht immer nur der aktuelle ggf. eigesparte Euro zählen. Es muss auch die langfristige Entwicklung berücksichtigt werden.
Grüße *von einem der gerne in einer kleinen Umlandgemeinde wohnt*
Simon
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