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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verschwiegenheitspflicht? - war: schon doof: nach Brand Waffen und Drogen gefunden :-() | 60 Beiträge | ||
Autor | Sven8 K.8, Vogtland / Sachsen | 851875 | ||
Datum | 05.09.2019 08:12 MSG-Nr: [ 851875 ] | 1600 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian R. Wenn der Fahrer auf kurze Ansprache einsichtig ist und das Fahrzeug abstellt, dann überwiegt für mich ganz klar wieder die Schweigepflicht. Und wenn er 2 km vorher jemanden überfahren hat, wird's die Polizei so schnell auch nicht ermitteln können... praktisch. Und sowas wie rechtfertigenden Notstand gibts ja auch noch. Muss aber jeder im Einzelfall mit sich selbst ausmachen. MkG Sven -meine Meinung- | ||||
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