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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Winterreifenpflicht - Vorsicht vor Lücken bei den Ausnahmen - v.a. für den RD. | 18 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 851927 | ||
Datum | 08.09.2019 00:48 MSG-Nr: [ 851927 ] | 1304 x gelesen | ||
Geschrieben von Jan S. Also ist es nach deiner Aussage auch in Ordnung mit einem Auto ohne voll funktionierende Bremsen rauszufahren besser als an keinen Einsatz teil zu nehmen? Es geht ja nicht um die eigene Teilnahme am Einsatz, sondern darum den Einsatzerfolg zu sichern (also Gefahren für Menschen, Tiere, Sachwerte und die Umwelt abzuwehren). Da muss man einfach für den Einzelfall abwägen. Geschrieben von Jan S. Wenn das Auto nicht den Wetterbedingungen nicht entsprechend ausgestattet ist, ist es nicht einsatzbereit. Sehr angenehmer Gedanke: wenn draußen schlechtes Wetter ist bleibe ich im warmen und trockenen Haus und muss nicht zum Einsatz raus. Blöd nur für die Leute, die da draußen auf die Feuerwehr warten... | ||||
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