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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Berlin: Ex-Jugendfeuerwehrwart muss wegen Missbrauchs in Haft | 19 Beiträge | ||
Autor | Cars8ten8 S.8, Dinslaken / NRW | 852171 | ||
Datum | 19.09.2019 16:12 MSG-Nr: [ 852171 ] | 1810 x gelesen | ||
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Geschrieben von ---Harald S.--- Ich denke daher schon, das man das Strafmildernd auslegen darf. So wird es zumindest aktuell juristisch gehandhabt. Ich bin da immer hin und hergerissen: Auf der einen Seite sehe ich keinen Grund warum ein Beamter juristisch anders behandelt werden soll als ein Arbeitnehmer, auf der anderen Seite kann es aber auch nicht sein, dass einem Beamten für ein von ihm begangenes Vergehen die komplette soziale Zukunft zerstört wird, wohingegen ein Arbeitnehmer, der dasselbe Vergehen begangen hat, nach dem absitzen seiner Strafe mehr oder weniger normal weiter leben kann. Ich vertrete hier nur meine eigene Meinung. Ich bin aber gerne bereit zu teilen. | ||||
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