Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | Netzersatzanlagen - Technik/Ausbildung | 21 Beiträge |
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / | 852555 |
Datum | 13.10.2019 07:28 MSG-Nr: [ 852555 ] | 2127 x gelesen |
Netzersatzanlage , mobiler Generator mit Synchronisiereinrichtung und einer Leistung von mehr als 50kVA (THW)
Geschrieben von Dirk S.Inselbetrieb wie z.B. bei einem ein Feuerwehrhaus etc. mit entsprechender Hausinstallation und NEA sollte von jedem eingewiesenen durchgeführt werden können (Vor allem bei der eigenen Anlage).
Hast du dir dein verlinktes pdf mal selbst durchgelesen?
Selbst in deinem beschrieben Szenerio Feuerwehrhaus steht.
Zitat:"Das Umschalten des Gebäudes oder der Anlage von öffentlichen Netz auf Fremdeinspeisung ist ausschließlich einer für die elektrotechnische Infrastruktur des Gebäudes verantwortliche Person(bspw. Hauselektriker, beauftragte Elektrofachkraft) vorbehalten."
Für die anderen zwei Stufen sowieso.
Eine eingewiesene Person reicht nur, wenn du mit deinem Stromerzeuger kommst und Licht etc für die Einsatzstelle machst.
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