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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Netzersatzanlagen - Technik/Ausbildung | 21 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / | 852558 | ||
Datum | 13.10.2019 10:10 MSG-Nr: [ 852558 ] | 1982 x gelesen | ||
Geschrieben von Gerhard B. Also: "keine Regel ohne Ausnahme". Ja und das ist eigentlich schon wieder der Todesstoß für die Ausnahme. "Voraussetzung ist, dass die EFK der HiOrg die Elektroinstallation der eigenen Unterkunft kennt, bei etwaigen Änderungen eingebunden ist und somit unmittelbar auf Änderungen (mess-und schulungstechnischer Art) reagieren kann." Sowas geht in meinen Augen nur, wenn die EFK der HiOrg zufälligerweise bei der "Hauselektrofirma" arbeitet. | ||||
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