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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Netzersatzanlagen - Technik/Ausbildung # | 21 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 852562 | ||
Datum | 13.10.2019 18:57 MSG-Nr: [ 852562 ] | 1930 x gelesen | ||
Geschrieben von Gerhard B. Also: "keine Regel ohne Ausnahme". Man muss ja auch mal die Kirche im Dorf lassen: Einen bestimmten Stromerzeuger (*) mit einem bestimmten Kabel (**) mit der festgelegten Einspeisedose verbinden, dann einen eindeutig bezeichneten Schalter von "Netz" über "Aus" auf "Einspeisung" schalten und das war es (***) ist ja nun wirklich nichts, wofür man erst Elektromeister oder mehr sein muss. Der Elektromeister muss sich im Vorfeld natürlich Gedanken darüber machen, dass es wirklich so einfach und "feuerwehrsicher" gebaut ist! (*) Wenn man mehrere geeignete Stromerzeuger hat, wird man die auch eindeutig kennzeichnen können. (**) Einfach ein Fähnchen dran "Einspeisekabel" (***) Das Ausschalten von LS-Schaltern darf dann nur noch zur Verhinderung von Überlast (****) notwendig sein, aber nicht für die elektrische Sicherheit im Sinne von Personenschutz. (****) Überlast ist unkritisch, weil (wenn) Schutzorgane dann abschalten. Ist halt nur blöd für den Betrieb, der dadurch unterbrochen wird. | ||||
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