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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Dienstgrad nach Unterbrechung | 18 Beiträge | ||
Autor | Ralf8 H.8, Drebkau / Brandenburg | 852573 | ||
Datum | 14.10.2019 13:06 MSG-Nr: [ 852573 ] | 1821 x gelesen | ||
Geschrieben von Andreas H. Gemäß § 2 (1) sind Unterbrechnungen nur kein Problem mehr. Und in der Verwaltungsvorschrift zu besagtemGesetz steht unter 1.1.1.4 auch noch Die Berechnung erfolgt durch Addition aller berücksichtigungsfähigen Zeitabschnitte. Nach dem sowohl TVFF als auch PrämEhrG und dessen VwV von der Möglichkeit einer Unterbrechung sprechen denke ich nicht das deine Zugehörigkeit neu beginnt. Bei der Frage wann du deine 10 Jahre voll hast und damit auch die 500,- Euro bekommst sind die früheren Zeiten mit zu berücksichtigen. Außerdem sind in Brandenburg die Dienstgrade an die Qualifikation (bzw. Dienststellung) gekoppelt. Also warum soll man dich als Truppführer, nur so kannst du ja OLM geworden sein, einsetzen und dir dann aber den Dienstgrad Feuerwehrmann-Anwärter geben. Das macht keinen Sinn. Derjenige welcher das entschieden hat sollte sich mal an den Amtsbrandmeister Gramzow oder an die LSTE wenden um hier Rechssicherheit zu bekommen. Leider machen die Rechtsvorschriften in Brandenburg hier keine eindeutigen Aussagen. Gruß Ralf Graustein 1988 - Ein besonderer Waldbrand - Blog Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. Joseph Joubert Wenn ihr etwas nicht versteht, dann muss es doch nicht auch gleich falsch sein. (Rosenstolz, Willkommen) | ||||
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