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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Pflichtfeuerwehren: Absichtlich durch die Truppmannprüfung fallen | 37 Beiträge | ||
Autor | Matt8hia8s F8., Münster / NRW | 852612 | ||
Datum | 16.10.2019 11:42 MSG-Nr: [ 852612 ] | 10085 x gelesen | ||
Hallo in die Runde, was passiert eigentlich, wenn in einer Pflichtfeuerwehr die Zwangsverpflichteten absichtlich durch die Truppmannausbildung fallen? Ich frage das deshalb, weil in Grömitz (Schleswig-Holstein) gerade die nächste Pflichtwehr eingerichtet wurde (hier gibts ein Video: https://www.sat1regional.de/zu-wenig-helfer-groemitz-verpflichtet-buerger-zur-freiwilligen-feuerwehr/) und ich weiß, dass einige, die es getroffen hat, ganz offen sagen, dass sie die Prüfung absichtlich nicht bestehen. Soweit ich weiß, kann die Truppmannprüfung nicht erlassen werden und die Pflicht, eine Prüfung zu bestehen, gibt es meines Wissens in Deutschland nicht. Ist das dann die Hintertür, durch die man aus der Pflichtfeuerwehr wieder rauskommt, wenn man es partout nicht machen will? Viele Grüße Matthias | ||||
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