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Rubrik | Werk-/Betriebsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Freistellung bei Einsätzen der FF | 5 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8M., Wismar / Mecklenburg Vorpommern | 852678 | ||
Datum | 20.10.2019 08:58 MSG-Nr: [ 852678 ] | 5293 x gelesen | ||
Hallo Kameraden, Hallo Kollegen, ich wollte einmal erfahren wie eure Werkfeuerwehr es handhabt, wenn Kollegen zu Einsätzen der FF fahren und zum Dienstantritt verspätet kommen. Habt ihr dafür spezielle hausinterne Regelungen? Im Landesbrandschutzgesetz ist dies leider nicht ausgeführt bzw. wird man hier behandelt wie ein ganz normaler Arbeitnehmer und muss freigestellt werden? Oder drohen hier evtl. sogar arbeitsrechtliche Konsequenzen, da der Brandschutz im Werk vernachlässigt wird? Interessant wäre es auch, wenn ein solcher Fall schonmal durch-prozessiert wurde, habe jedoch keinen Hinweis gefunden. Beste Grüße Christian | ||||
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