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RubrikWerk-/Betriebsfeuerwehr zurück
ThemaFreistellung bei Einsätzen der FF5 Beiträge
AutorChri8sti8an 8M., Wismar / Mecklenburg Vorpommern852678
Datum20.10.2019 08:58      MSG-Nr: [ 852678 ]5293 x gelesen

Hallo Kameraden, Hallo Kollegen,

ich wollte einmal erfahren wie eure Werkfeuerwehr es handhabt, wenn Kollegen zu Einsätzen der FF fahren und zum Dienstantritt verspätet kommen.
Habt ihr dafür spezielle hausinterne Regelungen?

Im Landesbrandschutzgesetz ist dies leider nicht ausgeführt bzw. wird man hier behandelt wie ein ganz normaler Arbeitnehmer und muss freigestellt werden?
Oder drohen hier evtl. sogar arbeitsrechtliche Konsequenzen, da der Brandschutz im Werk vernachlässigt wird?

Interessant wäre es auch, wenn ein solcher Fall schonmal durch-prozessiert wurde, habe jedoch keinen Hinweis gefunden.

Beste Grüße
Christian

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 20.10.2019 08:58 Chri7sti7an 7M., Wismar
 20.10.2019 21:42 Henk7 H.7, BAD NIEUWESCHANS
 21.10.2019 08:59 Chri7sti7an 7R., Fichtenberg
 21.10.2019 16:51 Chri7sti7an 7M., Wismar
 21.10.2019 19:57 Henk7 H.7, BAD NIEUWESCHANS

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