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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | BaWü: Neue VwV KatSD veröffentlicht - Zum Teil 1 Allgemeines | 9 Beiträge | ||
Autor | Matt8hia8s B8., Göppingen / Baden-Württemberg | 852858 | ||
Datum | 03.11.2019 13:26 MSG-Nr: [ 852858 ] | 2652 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Die neue Vewaltungsvorschrift über die Stärke und Gliederung des Katastrophenschutzdienstes (VwV KatSD) vom 10. Oktober 2019 wurde im Gemeinsamen Amtsblatt vom 30. Oktober 2019 veröffentlicht. Sie trat am 1.November 2019 in Kraft und tritt mit Ablauf des 31.10.2026 außer Kraft. Im Teil 1. Allgemeines gibt es unter anderem folgende größere Änderungen : - Die Bergrettung, Höhlenrettung und das Retten mit Hunden werden jetzt als eigene Fachdienste geführt. - Die Einheiten sollen insbesondere für Einsätze außerhalb der eigenen örtlichen Zuständigkeit konzipiert sein. Es erfolgt dann auch der Verweis auf das Katastrophenschutzverfahren der EU. - Einsatztaktisch gleichwertige oder höherwertige Fahrzeuge können unter Beibehaltung der angegebenen taktischen Stärke stets eingesetzt werden. - Die untere Katastrophenschutzbehörde bekommt detailiertere Aufgaben. Sie muss die Einheiten für Ihren Zuständigkeitsbereich gliedern, einmal pro Kalenderjahr die Einsatzfähigkeit feststellen und das Ergebnis dem IM mitteilen. - Die Einheiten können nun auch von den Regierungspräsidien und dem IM alarmiert werden und die untere Katastrióphenschutzbehörde ist dann nur unverzüglich davon in Kenntnis zu setzten. Die AAO´s sind bei den Leitstellen zu hinterlegen. - Weiter ist im Tel 1 die Alarmierung und Anforderung der PSNV, des THW, der Landes- und Bundespolizei sowie der Bundeswehr beschrieben. - Am Schluss des Teils 1 wird beschrieben, dass die regelmässige Übungen nach LKatSG rechtlich verpflichtend sind. Teil 2 Fachdienst Brandschutz, Technische Hilfe und CBRN-Schutz folgt. Grüße Matthias | ||||
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