News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Übung | zurück | ||
Thema | Haftet der FF-Angehörige bei Sachschaden? | 7 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8G., Kochel am See / Bayern | 853230 | ||
Datum | 18.11.2019 17:52 MSG-Nr: [ 853230 ] | 3275 x gelesen | ||
Hallo Forum, ich habe eine Frage für Bayern. (nicht meine Wehr!) Bin ich als FF´ler bei Sachschäden einer Übung, z.B. dem fallen lassen einer TS 8/8 und der damit einhergehenden Reparatur/Totalverlust gegenüber der Gemeinde Regresspflichtig? Mir wurde zugetragen, daß die Gemeinde hierfür nicht versichert sein muß und den Schaden der Feuerwehr angehörige selbst zu bezahlen hätte..... Im Zweifel zahlt das dann die Haftpflichtversicherung des Kameraden. Aber das könnte doch nicht im Sinne des Erfinders sein. Ich habe den Link: https://www.kuvb.de/fileadmin/daten/dokumente/GBI/Feuerwehr/Allgemeines/1.09_SFS-Merkblatt_Versicherungsschutz__2017_.pdf über die Broschüre angeheftet, bei dem ich mal Quergelesen, aber nichts gefunden habe. Evtl. Überlesen........ Bitte helft mir doch hier einmal über die Straße. Vielen Dank und Grüße aus Kochel In Treue fest! | ||||
antworten | >> | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|