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RubrikÜbung zurück
ThemaHaftet der FF-Angehörige bei Sachschaden?7 Beiträge
AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern853245
Datum18.11.2019 20:46      MSG-Nr: [ 853245 ]1848 x gelesen

Hallo Gerhard,

Geschrieben von Gerhard B.da die Gemeinde dem Feuerwehrangehörigen Schäden ersetzen muss, die bei Einsatz und Übung an seinen privaten Dingen entstehen (BayFwG Art 9 Abs. 5 Nr. 2) kann es logischerweise keine Haftung für im Dienst verursachte Schäden an gemeindlichen Inventar geben. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (wie dort geschrieben) natürlich ausgenommen ...

AAAber: Nr.2 im Volltext
Sachschäden zu ersetzen, die in Ausübung des Dienstes ohne Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind,
soweit nicht Dritte Ersatz leisten oder auf andere Weise von Dritten Ersatz erlangt werden kann.

Evtl. berufen sie sich auf den sogenannten Dritten.....
In dem Falle die Versicherung des Kameraden oder den Kameraden selbst......
So genau hab ich es noch nicht, weil für mich wieder Juristendeutsch....;-)

Derweil trotzdem Danke.....


Gruß Markus

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 18.11.2019 17:52 Mark7us 7G., Kochel am See
 18.11.2019 18:32 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 18.11.2019 18:50 Tim 7B., St. Ingbert
 18.11.2019 20:46 Mark7us 7G., Kochel am See
 18.11.2019 21:09 Tim 7B., St. Ingbert
 18.11.2019 21:31 Tim 7B., St. Ingbert
 18.11.2019 18:49 Thom7as 7W., Löwenstein

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