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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Notbrunnen - war: Bundesregierung beschließt Enteignungen im Notfall | 17 Beiträge | ||
Autor | Jörn8 V.8, Grafrath / Bayern | 853608 | ||
Datum | 02.12.2019 18:30 MSG-Nr: [ 853608 ] | 1166 x gelesen | ||
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Geschrieben von Dirk S. Man darf nur nicht vergessen, dass damals die Großbauern 30 Viecher im Stall hatten und zwei Knechte herum gesprungen sind, die die Kühe zweimal am Tag gemolken haben. Ein Milchviehbetrieb, welcher nicht entsprechend mit Notstrom vorsorgt, handelt in meinen Augen absolut fahrlässig. Da bist du im Falle des Falles ganz schnell bei Tierquälerei. Ich kann nur für meinen Wirkungsbereich sprechen: Ich kenne glücklicherweise keinen einzigen Landwirt in meiner Umgebung, welcher nicht selbst ausreichend vorsorgt um die Melkmaschinen/-roboter bei Stromausfall weiter betreiben zu können, die haben im Gegensatz zum gemeinen Bürger alle ihre Hausaufgaben gemacht. | ||||
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