Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Schließung TSA-Wehr, andere Einheit nur 800 Meter mit Wasserführenden Fahrzeug entfernt und trotzdem wird protestiert | 30 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 853902 |
Datum | 07.12.2019 13:45 MSG-Nr: [ 853902 ] | 1125 x gelesen |
Kleinlöschfahrzeug
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
Kleinlöschfahrzeug
Hallo,
Geschrieben von Jakob T.
Zumindest in Rheinland-Pfalz sind KLF bis 5,5 to zulässigem Gesamtgewicht möglich.
Richtig, weil man inzwischen schon bei 5t (die Norm sah die letzten Jahre 4,75t vor) die Fahrzeuge kaum noch bauen kann. Wir haben in unserer VG 8 neue KLF mit 5t dieses Jahr in Dienst gestellt. Bei reiner Normbeladung hatten die Fahrzeuge beachtliche 100kg Gewichtsreserve.
Bei 5,5t sieht es nicht viel besser aus. Man nimmt ein entsprechend größeres Fahrgestell, das selbst schon 100-200kg mehr wiegt und muss dann nach Landesrichtlinie noch 3% freie Reserve haben, es sei denn, man nimmt gleich den abgelasteten 6-Tonner, dann braucht man die 3% nicht einzuhalten.
Gruß,
Michael
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| 05.12.2019 17:29 |
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Tobi7as 7B., Dortmund |
| 05.12.2019 21:36 |
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., Bieberehren | |