Rubrik | Taktik |
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Thema | CO-Vergiftung durch den Einsatz von Motorlüftern | 26 Beiträge |
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 854318 |
Datum | 18.12.2019 07:58 MSG-Nr: [ 854318 ] | 2643 x gelesen |
hallo,
neulich in der Schweiz:
Alles beginnt mit einer Übung der Stadtzürcher Milizfeuerwehr-Kompanie Anfang November 2017. Dabei simulieren die Feuerwehrleute mithilfe einer Nebelmaschine einen Brand in einem Schulhaus. Weil sich der Rauch nach Ende der Übung nur mühsam aus dem Keller des Gebäudes entfernen lässt und zudem ein schmieriger Film auf dem Boden zurückbleibt, weist die Einsatzleiterin die genannte Frau A und zwei ihrer Kollegen an, den Boden gründlich zu reinigen. Zur Entrauchung der betroffenen Räume wird zudem ein mit einem Verbrennungsmotor betriebener Lüfter eingesetzt. Nachdem sie das Gebäude gereinigt haben, begibt sich die ganze Kompanie zum gemeinsamen Mittagessen. Bis dahin verläuft noch alles in Minne.
Doch knapp eine Woche nach der Übung ändert sich alles. Die Übungsleiterin, der Kommandant der Kompanie und der Chef Ausbildung erhalten am 10.November eine E-Mail von Frau A eine Kopie davon geht auch an alle anderen Mitglieder der Milizfeuerwehr. Sie habe sich nach der Übung wegen Verdachts auf eine Rauchvergiftung notfallmässig ins Spital begeben müssen, erklärt Frau A darin. Dort habe man sie für rund sechs Stunden an ein Sauerstoffgerät angeschlossen.
Dann äussert Frau A massive Vorwürfe gegen ihre Vorgesetzten. Sie sei ohne Atemschutz in das Untergeschoss des Gebäudes geschickt worden. Als sie über Kopfschmerzen und Benommenheit geklagt habe, seien nur dumme Sprüche gemacht und alles verharmlost worden. Dabei habe das Kohlenmonoxid-Messgerät alarmierende Werte angezeigt. Sie und ein Kollege hätten schliesslich selbst entschieden, aus dem schlecht belüfteten Raum zu gehen. Die E-Mail beendet Frau A mit den Worten: «Menschenleben wurden an einer Übung in tödliche Gefahr gebracht, ich hoffe, dies ist jedem und jeder bewusst! Ich bin fassungslos! Stümperhaft und verantwortungslos war diese Übung bzw. Führung!» ...
mal losgelöst von dem juristischen Geplänkel:
Das Thema CO und Lüfter mit Verbrennungsmotor sollte man schon im kritischen Auge behalten.
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt
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