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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Hubarbeitskorb DIN EN280/DIN EN 1777 | 3 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 S.8, Lindau / Bayern | 854429 | ||
Datum | 21.12.2019 11:57 MSG-Nr: [ 854429 ] | 2028 x gelesen | ||
Hallo, kann mir jemand helfen und sagen, worin der wesentliche Unterschied zwischen der DIN EN280 und der DIN EN1777 besteht? Ich hab leider keinen Zugriff mehr auf die Normen. Es geht um folgendes. Wenn ein LKW Ladekran mit einem Arbeitskorb ausgestattet wird, dann wird er zur Hubarbeitsbühne gem. DIN EN280. Hersteller zertifizieren die Arbeitskörbe/Kran nach DIN EN280. Wenn jemand auf die Idee kommt einen Hubarbeitskorb nach DIN EN1777 an einem Kran betreiben zu wollen, was wird damit bezweckt? Welchen technischen Unterschied gibt es dadurch? (Krankentragenhalterung wird nicht gefordert.). Ich meine mich zu erinnern, dass gem. DIN EN280 und UVV ein übersteigen auf oder vom dem Arbeitskorb nicht zugelassen ist. DIN 1777 erlaubt? Steuerstand? Gem. DIN EN 280 ist ein Steuerstand vom Arbeitskorb erforderlich. Lässt die DIN 1777 was anders zu. Alleiniger Steuerstand vom Boden zugelassen? (ohne Not-Aus. Was ich mir nicht vorstellen kann!) Wäre nett ein paar Antworten zu bekommen. Bitte keine Diskussion über Sinn und Unsinn oder Verfügbarkeit. Gruß Dirk | ||||
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