Moin,
jeder der sich mit dem Thema schon mal beschäftigt hat, kennt wohl das Informationsblatt des Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe (bvbf) zu Feuerlöschersammelprüfungen. U.a. hier nachzulesen. Ganz kurze Zusammenfassung: darin wird gesagt, dass die Feuerwehren wegen dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG §3) keine Feuerlöschersammelprüfungen organisieren dürfen.
Man kann jetzt sicher zu jedem darin aufgeführten Punkt ein pro und ein contra finden ... möchte mich aber nicht auf die emotionale Gefühlsebene mit schwachem Halbwissen begeben bitte.
Konkrete Frage: hat jemand ein Beispiel für die im Infoblatt genannten Gerichtsurteile oder hat jemand selber Erfahrung damit gemacht? Habe dazu nichts gefunden.
Gruß,
Matthias
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