News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Wenn ich Dich mal erwische - Feuerwehrleute bekommen Stress mit Spaziergänger | 41 Beiträge | ||
Autor | Ingo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen | 855318 | ||
Datum | 18.01.2020 19:04 MSG-Nr: [ 855318 ] | 1770 x gelesen | ||
Geschrieben von Kevin M. Ich möchte jedoch auch darauf hinweisen, dass in der Verwaltungsvorschrift zum § 35 StVO u. a. drin steht: "Bei Fahrten, bei denen nicht alle Vorschriften eingehalten werden können, sollte, wenn möglich und zulässig, die Inanspruchnahme von Sonderrechten durch blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn angezeigt werden." Ich kann so einen Satz in §35 STVO nicht finden. Da seht nur etwas von "Geschrieben von STVO "Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden. Keine Lichter, keine Töne, keine Flaggen - einfach nichts. Wer macht bei euch die Fahrerschulung? | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|