Rubrik | Einsatz |
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Thema | Wenn ich Dich mal erwische - Feuerwehrleute bekommen Stress mit Spaziergänger #
| 41 Beiträge |
Autor | Tobi8as 8B., Hamburg / | 855319 |
Datum | 18.01.2020 19:18 MSG-Nr: [ 855319 ] | 1883 x gelesen |
Straßenverkehrsordnung
Straßenverkehrsordnung
Geschrieben von ---Ingo Z.--- Ich kann so einen Satz in §35 STVO nicht finden. Da seht nur etwas von "Geschrieben von STVO"Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.
Dies steht wie von Kevin M. korrekterweise angemerkt in der VwV zur StVO.
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm
Siehe dort unter §35
Geschrieben von ---Ingo Z.--- Keine Lichter, keine Töne, keine Flaggen - einfach nichts.
So steht es in der StVO, weil der Gesetzgeber grundsätzlich Feuerwehr, Polizei, Militär/ Bundeswehr und Katastrophenschutz die Möglichkeit geben wollte von den Vorschriften der StVO abzuweichen um hoheitliche und dringend Aufgaben zu erfüllen, unabhängig von einem Fahrzeug mit Blaulicht und Einsatzhorn, dass Blaulicht und Einsatzhorn trotzdem wichtig und sinnvoll sind hat den Gesetzgeber zum Inhalt der VwV geführt, daher soll, sofern nötig, auf Blaulicht mit Einsatzhorn zurückgegriffen werden, sofern die Vorschriften nicht eingehalten werden können, wenn man also negative Vorfahrt hat, entgegen der Fahrtrichtung fährt oder ähnliches, dann ist blaues Blinklicht zusammen mit Einsatzhorn zu nutzen.
Geschrieben von ---Ingo Z.---
Wer macht bei euch die Fahrerschulung?
Scheinbar jemand sehr gutes, da die Vorgaben der VwV zur Stvo bekannt sind.
Ich schreibe hier nur meine private Meinung, nie im Namen meiner Firma oder Feuerwehr
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