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Thema | Wenn ich Dich mal erwische - Feuerwehrleute bekommen Stress mit Spaziergänger #
| 41 Beiträge |
Autor | Chri8sto8ph 8R., Berching / Bayern | 855322 |
Datum | 18.01.2020 19:38 MSG-Nr: [ 855322 ] | 1966 x gelesen |
Verkehrsunfall
Hallo,
Geschrieben von Eike R.dann fragen dich hinterher erstmal alle, weshalb du die Tröte nicht an hattest.
nö, macht von offizieller Seite niemand!
Geschrieben von Eike R.ob das vielleicht fahrlässig
das sowieso nicht! Wo soll da eine Fahrlässigkeit herkommen, wenn ich Vorfahrt habe und nicht gerade mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit dahinrase?
Man kann einzig wegen des §35 strafrechtlich belangt werden (sofern die Voraussetzungen des §38 bei dessen Einforderung gegeben waren)
Kurzzusammenfassung
Geschrieben von Eike R.und jemand nimmt dir die Vorfahrt?
Ich kann auch nicht für ein Vergehen eines anderen belangt werden!
Geschrieben von Eike R.als mit Tröte zwar ein paar Leute zu wecken
wäre mal interessant, ob ein Verstoß gegen das Bundesimmissionsschutzgesetz möglich wäre...
Mir sind einige Fälle bekannt, bei denen die Ermittlungen gegen Sonderrechts-Fahrer nach VU eingestellt wurden, da der andere Unfallbeteiligte maßgeblich beteiligt war.
Versicherungstechnisch mags anders aussehen, allerdings betrifft das den Fahrer außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz nicht.
Deswegen fahrt anständig, wägt ab, was ihr wann wie tut, schaut, und bremst zur Not lieber einmal öfter, aber denkt nicht, nur weil die Tröte läuft, dass ihr einen Freifahrtschein habt!
Gruß von jemanden, der regelmäßig auch ohne Tröte fährt, wenn niemand zum wegtröten da ist!
Dies alles ist meine Meinung!
Wer mit mir darüber reden möchte, kann das gerne mit MIR tun!
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Geändert von Christoph R. [18.01.20 19:41] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
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