Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | TSF, TSW-W oder MLF - das ist hier die Frage ... | 70 Beiträge |
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 855618 |
Datum | 25.01.2020 12:35 MSG-Nr: [ 855618 ] | 2254 x gelesen |
Infos: | 20.01.20 Webseite Feuerwehr Thurndorf
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Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Kleinlöschfahrzeug
Rheinland-Pfalz:
Die ADD ist eine obere Landesbehörde des Landes Rheinland-Pfalz, die als Bindeglied zwischen dem Innenministerium und den kommunalen Selbstverwaltungsbehörden agiert. Sie nimmt hierbei diverse Aufgaben in Form eines "Servicecenters" für das Innenministerium war, z. B. die Bearbeitung und Bewilligung von Zuwendungsanträgen für den Großteil der Feuerwehrfahrzeuge.
=> www.add.rlp.de
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Tragkraftspritzenfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Kleinlöschfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Kleinlöschfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Kleinlöschfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Hallo!
Geschrieben von Dirk R.Rechnet man jetzt die unterschiedlichen Landeszuschüsse mit ein, kommt es die Beschaffende Kommune m.E günstiger auf ein TSF-W umzusteigen...selbst wenn nicht sind die geringen Mehrkosten sicherlich gut angelegt...
Vielleicht mal folgende Sätze im Hinterkopf behalten:
....In größeren Ortsgemeinden, die noch in Risikoklasse B 1 eingruppiert sind, kann auch ein TSF-W verwendet werden. (Landesfeuerwehrverordnung)
KLF, als kleinstes wasserführendes Fahrzeug in der Risikoklasse B1. Ersatz für TSF-W. (Schreiben der ADD Trier vom 30.10.2007)
feuerwehrtechnische Beladung in Tabelle 1 vollständig überarbeitet, bei den Schläuchen und Armaturen an das TSF-W und bei der übrigen Beladung an das TSF angepasst.
Das früher in Rheinland-Pfalz geförderte kleine Tragkraftspritzenfahrzeug Wasser, TSF-W ist somit entbehrlich und kann vollends durch das KLF ersetzt werden. (Fahrzeugkonzeption Stand /2015)
Ein kleines TSF-W wird also in Rheinland-Pfalz nicht mehr gefördert.
Es bleibt nur noch das KLF mit 5,5 to.
Natürlich wird niemand daran gehindert ein Fahrzeug mit 6,3 to (zul. Gesamtmasse für TSF-W Rheinland-Pfalz) zu beschaffen. Es wird nur schwer werden bei der Abnahme zu erklären das man entgegen der Empfehlung ein "verkapptes" TSF-W vorfährt. Da kann es unter Umständen Probleme geben die zum Verlust des Landeszuschusses führen.
In Rheinland-Pfalz wird sehr genau hingeschaut.
Davon abgesehen ist es in vielen Fällen wesentlich günstiger ein KLF zu beschaffen wenn man sich das Platzangebot in vielen kleineren FGH in Rheinland-Pfalz so ansieht. Da geht es um Zentimeter.
Wenn man da nicht aufpasst kommt zu den Beschaffungskosten eines TSF-W auch gleich das Kostenpaket "Gerätehausumbau" dazu. Das wäre ja nicht das erste Mal. ;-)
Gruß vom Berg
Jakob
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"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
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