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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Urlaub für Lehrgänge | 19 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg | 856318 | ||
Datum | 13.02.2020 09:00 MSG-Nr: [ 856318 ] | 1444 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian K. Das kostet die Gemeinde bei vernünftiger Anwendung genauso viel wie ne Freistellung, den Ehrenamtler kostet es aber selbst dann mehr (= den Urlaub), weshalb man bei denen, die diese Änderung forderten und feierten, mal hätte Fieber messen müssen.Wenn ich richtig rechne bekommt der Ehrenamtler dann doch doppelt Geld? Einmal vom AG den bezahlten Urlaub und von der Gemeinde, oder? Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | ||||
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