Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Einhaltung DIN14095 bei Gerätehausanbau/-umbau | 46 Beiträge |
Autor | Sabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen | 856405 |
Datum | 17.02.2020 06:39 MSG-Nr: [ 856405 ] | 6332 x gelesen |
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Feuerwehr-Unfallkasse
Feuerwehr-Unfallkasse
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Hallo zusammen,
ich habe eine rechtliche Frage. Grundsätzlich gilt ja für Umbauten, Neubauten und Anbauten an einem Feuerwehrgerätehaus die DIN 14092 „Feuerwehrhäuser“ & die DGUV Information 205-008 Sicherheit im Feuerwehrhaus. Nun sind DIN-Normen meines Wissens eine Empfehlung und nicht verpflichtend. Wie sind diese Anforderungen, die in dieser DIN formuliert sind, einzuhalten?
Konkretes Beispiel: Gem. DIN14092 müssen für jeden Fahrzeugsitzplatz ein Parkplatz bereit stehen, min. jedoch 12 Parkplätze. Was passiert wenn bei einem Umbau/ Erweiterungsbau diese Vorgabe nicht erfüllt wird und weniger oder garkeine Parkplätze für Einsatzkräfte zur Verfügung stehen? Oder wenn in einem umgebauten/ sanierten Feuerwehrhaus keine Duschen zur Verfügung stehen?
Ich weiss, dass die FUK darauf drängt, dass bei Umbauten etc. diese Norm erfüllt wird. Aber was kann die FUK machen, wenn diese nicht erfüllt wird? Kann Sie das Gerätehaus stilllegen und auf Nachbesserung drängen? Geht es bei der Erfüllung der DIN hauptsächlich um Fördergelder für die Stadt als Bauträger?
Danke!
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Geändert von Sabrina M. [17.02.20 06:42] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
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| 17.02.2020 06:39 |
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Sabr7ina7 M.7, Leer | |