Rubrik | Unfallverhütung |
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Thema | Freiwillige Feuerwehren in Thüringen: Jugendliche dürfen nicht mehr mit zum Einsatz | 60 Beiträge |
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 856438 |
Datum | 17.02.2020 17:42 MSG-Nr: [ 856438 ] | 1740 x gelesen |
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Feuerwehrgesetz
Feuerwehrgesetz
Landesfeuerwehrverband
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Guten Tag
Geschrieben von Lars B.
Ich als GF sehe bei Alarmierung das Alarmstichwort [...]
Das sehe ich als eine örtliche UVV-FW-konforme Lösung an.
Für BaWü, wie u.a. auch "Hier " beschrieben, stellt sich diese Thematik halt jetzt nicht, und mit einer Änderung des § 11, Abs. 1 FwG ist auch in Zukunft nicht zu rechnen. In den letzten Gesetzesnovellen zum FwG wurde eine diesbezügliche Änderung -trotz schon vor vielen Jahren u.a. vom LFV gefordert- abgelehnt und BaWü ist trotzdem noch nicht abgebrannt ;-)))
Ob das gerne vorgebrachte Motivationsargument wirklich so ausschlagebend ist ? Laufen in BaWü -und anderen BL- den FF wirklich so viele 16-17-Jährige davon, weil sie erst mit 18 in den Einsatz dürfen ?
Ich beobachte aber, dass man mehr gut ausgebildete junge FW-Angehörige, so um die Zwanzig, aus vielerlei Gründen verliert, sollte man dieser Alters/Personengruppe mehr Aufmerksamkeit widmen ?
Gruß aus der Kurpfalz
Bernhard
" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"
(Heinrich Heine)
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Geändert von Bernhard D. [17.02.20 17:46] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
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