Rubrik | Unfallverhütung |
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Thema | Freiwillige Feuerwehren in Thüringen: Jugendliche dürfen nicht mehr mit zum Einsatz #
| 60 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 856445 |
Datum | 17.02.2020 21:39 MSG-Nr: [ 856445 ] | 1686 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Jugendfeuerwehr
Geschrieben von Bernhard D. Ob das gerne vorgebrachte Motivationsargument wirklich so ausschlagebend ist ? Laufen in BaWü -und anderen BL- den FF wirklich so viele 16-17-Jährige davon, weil sie erst mit 18 in den Einsatz dürfen? Ähnliche Frage: Wieviele der U18-jährigen sind dort, wo sie mit an Einsatzstellen arbeiten dürfen, schon zu Schaden gekommen?
Mit 16-18 Jahren orientieren sich viele schon eher nach oben zu den Erwachsenen, als nur mit den 10jährigen in der JF zu spielen. In anderen Freizeitbeschäftigungen wie Sportvereinen, im Berufsleben... Dann hat man vielleicht auch schon 6 Jahre irgendwas mit Feuerwehr zu tun gehabt, Grundlehrgangsinhalte erscheinen langweilig, und dann tun die großen plötzlich so, dass jede Ölspur auch ein Blutbad sein könnte, und man dann keine Chance mehr hat den Jugendlichen vor den schlimmen Eindrücken zu bewahren. Ich kann jeden Jugendlichen verstehen, der dann überlegt ob man nicht auch andere Zeitvertreibe findet. Und die, die damit nicht völlig vergrault werden, sind prädestiniert für diese Gruppe:
Geschrieben von Bernhard D. Ich beobachte aber, dass man mehr gut ausgebildete junge FW-Angehörige, so um die Zwanzig, aus vielerlei Gründen verliert, sollte man dieser Alters/Personengruppe mehr Aufmerksamkeit widmen ? Denn wenn man in der Anfangszeit der Feuerwehrlaufbahn möglichst viele Lehrgänge absolvieren soll, im Zeitraum in dem auch manche private Veränderung eintritt, dann muss man an der Sache Spaß haben. Und die, die mit 17 schonmal nach Blaulichtfahrt das Standrohr bewacht haben, haben da vielleicht noch etwas mehr Motivation, als die, die man bis zur Volljährigkeit komplett in Watte gepackt hat.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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