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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | pers. Schutzausrüstung / medizinische Ausstattung wg. Corona | 43 Beiträge | ||
Autor | Mari8o-A8lex8and8er 8L., Jüchen / Nordrhein-Westfalen | 857633 | ||
Datum | 30.03.2020 14:52 MSG-Nr: [ 857633 ] | 2510 x gelesen | ||
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Auf welche Empfehlung beziehts du dich? In der Ergänzung zum Nationalen Pandemieplan steht aktuell noch: [] Sollten Frage 1 UND 2a und/oder 2b mit JA beantwortet werden ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Einsatzkraft und Fremdperson notwendig. Bei abklärungsbedürftigen Fremdpersonen ist eine ärztliche Beurteilung einzuholen. Sollte die Fremdperson das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nicht tolerieren ist nach individueller Risikoeinschätzung das Tragen einer Atemschutzmaske für die Einsatzkraft (mindestens FFP2) bei direktem Kontakt und Infektionsrisiko notwendig. Dabei ist auf die Auswahl einer passenden Atemschutzmaske und die individuelle Anpassung sowie auf den korrekten Sitz zu achten (Achtung: Bartwuchs beeinflusst die Abdichtung der Maske). [] Somit wäre FFP2 erst bei nicht toleriertem MNS durch die abklärungsbedürftige Fremdperson empfohlen. Aber bei den aktuell schnell wechselnden Empfehlungen kann ich was übersehen haben. | ||||
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