Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Sexuelle Belästigung - Bitte um Unterstützung | 24 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 857658 |
Datum | 31.03.2020 08:24 MSG-Nr: [ 857658 ] | 3183 x gelesen |
Geschrieben von Markus G.nur eine wirkliche Möglichkeit.
Das ist eine Anzeige.
Ja, genau so.
Ich verstehe auch nicht, warum genau man die einzige Reaktion hier auf Seiten der Feuerwehr zeigen bzw. haben will. Das ist das gemeinsame Hobby von Opfer und Täter, mehr nicht. Denkt man einfach mal einen Schritt weiter: Was ändert sich denn konkret für die Kameradin, wenn der Täter Führungsfunktion und Feuerwehrzugehörigkeit verliert?
Der einzige Teil, der mich als Wehrleitung ernsthaft beschäftigen würde, wäre die Frage, wieso sich innerhalb meiner Truppe jemand einem Machtgefälle ausgesetzt sieht. Das kann ich wie Markus auch nicht nachvollziehen. Daran könntet ihr arbeiten. Aber eine strafrechtliche Angelegenheit wird nicht mit dem Brandschutzgesetz behandelt. Wenn bei einem eurer Einsatzkräfte eingebrochen wird, ermittelt ihr dann auch selber?
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|