Meine 2ct:
So jemand muss weg, wenn die (Rest)Wehrleitung stark genug ist, sofort Suspendieren und und die Entpflichtung durch die Gemeinde erledigen lassen. Ersatzweise über die Gemeinde Juristischen Beistand einfordern.
aber
wenn es so ist, das die Gemeinde ihn nicht entpflichtet, weil er einen guten Stand in der Gemeinde hat, würde ich mir einen Anwalt suchen und mich beraten lassen. Die Rechnung würde ich eiskalt der Gemeinde zuschicken.
Eine gute Quelle sind Kriminalpolizisten, die man privat mit einem fiktiven Fall anspricht. Die haben häufig elegante Ideen und Adressen. Vor allem kennen die Ihre (fiktiven) Pappenheimer. Jemand der das hier macht, macht das auch wo anders. Eventuell gab es schon Ermittlungen. Ein kluger Polizist weist einen dann auch vor und während des Gespräches auf Stolperstellen für das Gespräch hin. Insbesondere die "Falsche Beschuldigung" und den Ermittlungszwang.
Wichtig! Keine eigenen Ermittlungen anstellen. Nicht versuchen eine Aussage von Zeugen und Opfern einzuholen. Das fliegt dem Opfer in einem späteren Prozess sonst um die Ohren (Wormser Prozesse). Beratungsstelle an das Opfer vermitteln. Adressen hat die Polizei, das Jugendamt, die Seelsorge, der Gleichstellungsbeauftragte. Die machen das nach Vorschrift und Beweiskräftig. Auch für einen Prozess, der erst in Jahren startet.
Nicht das Opfer bevormunden.
Herausfinden wer das damalige Opfer war. Vielleicht springt dieses mit einem Strafprozess in die Bresche. Die Verjärungen starten ja erst, wenn das Opfer 18 ist und sind erstaunlich lang.
Wenn diese Führungskraft mit Kindern und Jugendlichen zu tun hatte, auch nachschauen wann das letzte Mal das Erweiterte Führungszeugnis für Vereine mit Jugendarbeit eingefordert und vorgezeigt wurde. Die Gültigkeit der Vorlage beträgt längstens 5 Jahre.
Scheiß Situation, aber da kommt man auch wieder raus. Scheinbar hat sich in eurer Gemeinschaft etwas geändert, sonst kämen diese Fragen nicht auf. Vor allem, wird sich so etwas nicht wiederholen.
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