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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sexuelle Belästigung - Bitte um Unterstützung | 24 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 857670 | ||
Datum | 31.03.2020 14:23 MSG-Nr: [ 857670 ] | 2373 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian K. Ich verstehe auch nicht, warum genau man die einzige Reaktion hier auf Seiten der Feuerwehr zeigen bzw. haben will. Hier ein paar Punkte ohne Anspruch auf Vollständigkeit: - Kameradschaft - gesunder Menschenverstand - Fürsorgepflicht gegenüber den Mitgliedern, hier insbesonder dem/den Opfer/n - Pflicht als Arbeitgeber/Vorgesetzter Straftaten derartiges zu Unterbinden - Erhaltung eines vernüftigen Klimas innerhalb der Wehr - bin kein Jurist aber ggf. Begünstigung von Straftaten - Presse, wenn man nichts unternimmt und das ans Licht kommt Geschrieben von Sebastian K. Das ist das gemeinsame Hobby von Opfer und Täter, mehr nicht. Denkt man einfach mal einen Schritt weiter: Was ändert sich denn konkret für die Kameradin, wenn der Täter Führungsfunktion und Feuerwehrzugehörigkeit verliert? - Sie kann ihren Dienst weiterführen und bleibt der Feuerwehr erhalten. - Sie erleidet keine weiteren physischen und psychischen Schäden. - Zukünftige Opfer gibt werden vermieden/verhindert. Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. | ||||
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