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RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaMünchner Feuerwehr verstößt mit Blaulicht-Fotografie nicht gegen das Gebot der Staatsferne der Presse6 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg858179
Datum24.04.2020 14:03      MSG-Nr: [ 858179 ]4101 x gelesen
Infos:
  • 16.05.20 Münchner Feuerwehr verstößt mit Blaulicht-Fotografie nicht gegen das Gebot der Staatsferne der Presse

  • aktuelles Urteil:

    Die unter anderem auf Kartellrecht und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb spezialisierte 37. Zivilkammer des Landgerichts München I hat heute die Klage eines Fotojournalisten gegen die Landeshauptstadt München abgewiesen (Az. 37 O 4665/19).

    Die Kammer hat entschieden, dass die Münchner Berufsfeuerwehr selbst Fotos von ihren Einsätzen anfertigen und über das Kreisverwaltungsreferat der freien Presse auf einem Portal im Internet gegen eine Aufwandsentschädigung von 25.00 EUR bei Benutzung zur Verfügung stellen darf

    p.gifMünchner Feuerwehr verstößt mit Blaulicht-Fotografie nicht gegen das Gebot der Staatsferne der Presse

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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     24.04.2020 14:03 Jürg7en 7M., Weinstadt
     24.04.2020 14:12 Loth7ar 7M., München
     15.05.2020 19:45 Jürg7en 7M., Weinstadt
     15.05.2020 22:06 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     17.05.2020 12:57 Thom7as 7H., Dornstadt
     24.08.2020 23:51 Jürg7en 7M., Weinstadt

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