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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Münchner Feuerwehr verstößt mit Blaulicht-Fotografie nicht gegen das Gebot der Staatsferne der Presse | 6 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 858179 | ||
Datum | 24.04.2020 14:03 MSG-Nr: [ 858179 ] | 4101 x gelesen | ||
Infos: | ||||
aktuelles Urteil: Die unter anderem auf Kartellrecht und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb spezialisierte 37. Zivilkammer des Landgerichts München I hat heute die Klage eines Fotojournalisten gegen die Landeshauptstadt München abgewiesen (Az. 37 O 4665/19). Die Kammer hat entschieden, dass die Münchner Berufsfeuerwehr selbst Fotos von ihren Einsätzen anfertigen und über das Kreisverwaltungsreferat der freien Presse auf einem Portal im Internet gegen eine Aufwandsentschädigung von 25.00 EUR bei Benutzung zur Verfügung stellen darf Münchner Feuerwehr verstößt mit Blaulicht-Fotografie nicht gegen das Gebot der Staatsferne der Presse MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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