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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Vorbeugende Maßnahmen der Feuerwehren? - war: Coronavirus in Deutschland | 288 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 858520 | ||
Datum | 05.05.2020 13:46 MSG-Nr: [ 858520 ] | 5601 x gelesen | ||
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Für RLP hat die ADD zum Übungsbetrieb inzwischen diese Maßgaben veröffentlicht: Übungen, die zwingend zur Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit durchgeführt werden müssen, können unter strikter Beachtung nachfolgender Punkte stattfinden:Gemeinschaftsübungen und die Kreisausbildung fallen weiterhin aus. Was "zwingend zur Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit" ist, wird allerdings/natürlich nicht weiter definiert. Die UK RLP hat inzwischen auch nochmal etwas veröffentlicht. Demnach hält man dort Unterweisungen auch per Mail, Messengerdiensten (-an dieser Stelle bitte ein kopfkratzendes Smiley vorstellen-) oder Telefon möglich. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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