Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Bachelorarbeit zu geschlossenen Verbänden - Ergebnis der Arbeit | 152 Beiträge |
Autor | Henr8ik 8B., Albersdorf / SH | 858591 |
Datum | 07.05.2020 09:33 MSG-Nr: [ 858591 ] | 1967 x gelesen |
Infos: | 03.05.20 FW-Forum: Anhaltestab rot beleuchtet, warum Standard auf Löschfahrzeugen der Feuerwehr?
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Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Geschrieben von Thomas M
Geschrieben von Christian B."Das glaube ich nicht"
Nun jeder der bei den BOS ist oder war sollte das Wissen haben, da haben wir zumindest mal ein paar Millionen unter uns.
a) Das ist super. Gerade diese paar Millionen erreichen wir ganz einfach und direkt auf den Dienstabenden. Das macht die Umstellung schon einmal einfacher.
b) Wenn wir (hypothetisch) nun wegen besserer Sichtbarkeit den Kompromiss hellblau + hellgrün oder reflektierend oder irgendetwas anderes (vllt. dunkelblau mit hellgelben Kästen) flaggen, warum sollten diese das dann nicht mehr als Kolonne verstehen? Für was sollten sie es sonst halten? Gut wäre, wenn man hierfür verschiedene Flaggentypen entwirft und einfach mal die Sichtbarkeit an unterschiedlichen Fahrzeugtypen
untersucht. [Btw: Die Fahrzeuge, insb. RTW ändern ja auch ständig ihre Farben und werden dennoch als RTW erkannt.]
c) Für mich ist es ein Widerspruch, zu sagen "Klasse das der Gesetzgeber hier ausdrücklich kein enges Korsett geschnürt hat und wir sollten da tunlichst nicht dran drehen." und gleichzeitig die Flaggen in jetziger, "irgendwo" geregelter Form (ja, ich weiß, dass die im Militär auch so verwendet werden usw.) zu verteidigen. Der Gesetzgeber hat ja geregelt, "daß alle Fahrzeuge die gleichen Fahnen [und / oder eine andere Kannzeichnung] führen müssen". Das lässt dann ja andere Flaggenfarben offen [die grüne Schlussflagge ist da schon eher kritisch]. Wenn wir nun wenig Regelungen möchten, dann kann jeder flaggen, wie er möchte.
d) Das Blaulicht ist nicht zielführend, siehe mein vorheriger Beitrag. Was machen wir mit Fahrzeugen, die kein Blaulicht führen dürfen? Gerade bei Evakuierungen gang und gäbe. Aber auch sonst, wenn weiße Einheiten ausrücken. Und gerade dann ist der Verband einsatztaktisch besonders zielführend und hat noch viel mehr Nutzen, als wenn nur Blaulichtfahrzeuge geführt werden.
Geschrieben von Thomas M
Geschrieben von Christian B."auf Knöchelhöhe"
Das wurde mal bewusst entschieden da diese Montagehöhe a) an wirklich jedem Fahrzeug vorhanden ist und b) im normalen Blickfeld liegt.
Wer hat das entschieden? Und wenn das so klar wäre, warum wird der Flaggenhalter in der Praxis selbst bei Bundesfahrzeugen oft ganz oben mittig an der B-Säule verbaut, so dass die Flagge über das Dach hinausschaut? Hier fehlt vielmehr eine Entscheidung.
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| 07.03.2016 11:07 |
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Chri7sti7an 7B., Düsedau / Magdeburg Bachelorarbeit zu geschlossenen Verbänden | |