Geschrieben von Stefan D.Alles andere ist einfach nicht angemessen. Doch, weil vor der Stellenbewertung eine Stellenbemessung erfolgt. Und bei allem Respekt für den Zeitaufwand, der Ehrenamtlichen in dieser Funktion entsteht: Hauptamt und Vollzeit bedeutet nunmal regelmäßig 1.500-1.600 Jahresarbeitsstunden. Die innerhalb dieser Stunden zu erledigenden Aufgaben sollten dann noch überwiegend von der Wertigkeit sein, dass man eine zum g.D. passende Stellenbewertung hinbekommt. Je kleiner die Kommune, desto schwieriger/unmöglicher wird das. Weil die klassischen Aufgaben eines gD feu in kleinen Verwaltungen zu selten anfallen, oder gleich ganz bei übergeordneten Behörden angesiedelt sind (VB). Die Zeitanteile werden dann eben mit anderen Tätigkeiten aufgefüllt, die vielleicht noch halbwegs mit Brandschutz zu tun haben, damit man den hauptamtlichen Wehrleiter am Ende zeitlich irgendwie hinbekommt. Man kann aber dem, der 0-2 Fahrzeugbeschaffungen im Jahr macht, und alle paar Wochen mal einen dem gD entsprechenden Einsatz leitet, währenddessen aber die Tankquittungen der Fahrzeuge abheftet und Geburtstagsglückwünsche an die Ehrenabteilung vorbereitet, nicht einfach die A12 dafür geben.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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