Wird der Argumentation der im Hintergrund treibenden Energieversorger gefolgt, reicht die ablaufintegrierende (Betriebs-)Nutzung einer oder mehrerer kommerzieller Mobilfunknetze nicht aus, um auch in Krisensituationen handlungsfähig zu bleiben. Immerhin, wenn einzelne [lokale] Stromversorger nicht reagieren können, bleibt alles was nicht über einen eigenen Generator (mit Tnkreserven) verfügt spätestens dann dunkel, wenn fallweise vorhandene USV-Batterien entladen sind oder wegen Versorgungsstörungen i.d.R. "erstaunlich" schnell entladen wurden.
Ohne öffentliche Stromversorgung dürfte bei noch bei zu vielen BOS-Einrichtungen, Stabsräumen, Lagerflächen, Garagen sowie Unterkünften ein paar essentielle einsatzprobleme nicht zu verhindern sein. Krisenprävention kostet halt Geld. Schon ein einfacher Anrufversuch beim örtlichen Stromversorgungsunternehmen wird zur abenteuerlichen Herausforderung, wenn nach inzwischen weit fortgeschrittener "Substitution" des ISDN- sowie analogen Telefonvermittlungsnetz unmittelbar erst festgestellt wird, das VoIP-Telefonverbindungen ohne vollumfängliche Stromversorgung in allen beteiligten Netzknoten sowie Endeinrichtungen (bei Privatleuten, in Unternehmen, sowie öffentlicher Verwaltung) nicht wirklich zuverlässig oder gar nicht mehr zur Verfügung steht.
Und im IP-Zeitalter tangieren derartige Verfügbarkeitseinschränkungen naturgemäß die allermeisten festnetzgestützten Internetzugriffsoptionen (xDSL, Cab-TV-Netze, etc.).
Damit wären wir "pseudo-redunant" wieder bei öffentlich-kommerziell "erwähnten" Mobilfunknetz-Alternativen, deren partielle Verfügbarkeit nicht nur von Energieversorgern als zumindest fragwürdig (trifft schon bei Massenveranstaltungen; erst recht in Schwarzfall bzw. lokal punktuellen Black-Outs zu - vgl. BT-Drucksache 17-5672) eingestuft werden. Ob GSM, UMTS, LTE oder demnächst 5G, spielt dabei keine Rolle. Zur persönlichen Bewertung wird u.a. das Studium der [eigenen] Mobilfunk-AGB empfohlen. Und nicht vergessen; sowohl die mobilfunkbasisstationen (Funkzellen9 als auch die Zugringerstrecken (Transit-Netzebene9 benötigen auch Strom, wobei nur ein ganz geringer Teil der im Hintergrund eingebezogenen Netzelemente (außerhalb von MSC-Liegenschaften) über eine eigene autarke Stromversorgungsreserve (Generator, USV, etc.) verfügt.
Wir wollen mal davon ausgehen das lokale Stromversorger auch ohne eintreffende VoIP-Anrufe zeitnah mitbekommen, das sie (auch im öffenlichen sowie exekutiven Interesse) "unverzüglich" gefordert sind. Viele Entstöreinsätze, erst recht in höheren Stromversorgungsnetzebene, wären überregional stringend zu koordinieren. Mit ein paar Funksprüchen oder Nachalarmierungen ist es meist nicht getan. Und je stabiler und flächendeckend zuverlässig sie dabei kommunizieren, umso besser für uns alle!
Für das Jahr 2018 haben 866 gegenüber der Bundesnetzagentur (xls-Datei im Oktober 2019 ) meldepflichtigen Netzbetreiber 167.400 Versorgungsunterbrechungen bei Nieder- und Mittelspannungen übermittelt; d.h. u.a. im Bereich von Mittelspannungsanschlüssen 2.250 ungeplante Ausfälle über 3 Stunden und immerhin noch über 300 plötzliche Ausfälle über 8 Stunden!
Das die Herren des Stroms naturgemäß wissen wie sie ihre eigene Infastruktur (für unmittelbar zahlende Abnehmer) auch bei jedweden Krisenhintergrund am Laufen (bzw. das hierzu unterstützende Funknetz permanent auf Sendung) halten, dürfte nicht bezweifelt werden. Zusätzlich verfügensie aufgrund ihrer etablierten Arbeitsweise über erweitertes Projekt- sowie Organisations-Know-How, u.a. komplexere Technologiezusammenhänge im (Unternehmens-)Verbund zuverlässig abzustimmen, was in spezifischen BOS vielfach an kommunalen Exzentriken oder interdisziplinär unvehältnismäßig streng abgeschotteten Planstellenfantasien scheitert. Ganz davon abgesehen, das BOS sträflich unterfinanziert sind und vor CORONA ein staatlich "belastbar" strukturiert vorbereitete Daseinsvorsorge, wenn überhaupt, nur permanent "gefühlte" Notwendigkeiten abdeckte. Dies hängt sicherlich auch damit zusammen, das 16 Bundesländer, eine "übergreifend" kaum gewollt sortierte Mitverantwortung diverser Bundesbehörden; im Konzert mit fast vierhundert kommunalen Gebietskörperschaften, ohne konzertiert-fokussierte sowie jederzeit transparente Interessenvertretung gegenüber politischen Entscheidungsträgern selten nachhaltige Früchte trägt. Unter dem Deckmantel einzelner legitimer Gesichtspunkte geht es zu oft um "verdrängen der verschleiern", bzw. "Her mit der Kohle" zur Fremdfinanzierung der eigenen Machtlosigkeit (oder teilweise vorauseilende Unterwürfigkeit gegenüber den eigenen behördeninternen Finanzierern).
Wie es strategisch viel besser geht sieht man bei der der eingetretenen Allianz unter Versorgungsunternehmen. Denn über das eigene Betriebsfunknetz via 450Mhz soll auch ein Smart-Metering sowie redundante Steuerung von dislozierten Netzelementen erfolgen. Ob beispielsweise unter dem Schlagwort Energiewende die drahtlose Anbindung von jeglichen Kundenzählern sinnvoll bzw. (im Sinne somit vollüberwachter Verbraucher mit tageszeit- oder nutzungsmengenrelevanten Tarifkreationen) entbehrlich ist, sei dahingestellt. Allerdings hat die Energieversorgungsbranche hier ein existenzielles Eigeninteressen, den bereits punktuell in der Bundesrepublik angelaufenen Funkinfrastrukturausbau (über einen spezifischen Betreiber www.450connect.de) weiter auszubauen d.h. zum gemeinsamen Erfolg der Versorgungsbranche zu führen.
Seit wie lange besteht für BOS die rechtsgültige Zuweisung von 2 x 5Mhz, sowie 2 x 3 Mhz) im 700 Mhz-Spektrum, was als Krümel aus der Mobilfunkfreqeunzversteigerung (Digitale Dividende II) überig blieb. Weil u.a. die Ministerpräsidenten der Länder nicht die Funkversorgung der eigenen Landespolizei fördern, sondern einen weiterhin "gewährleisteten" Zugriff auf DVB-T2-Frequenzen (und damit die Rundfunkgestaltungsoptionen) behalten wollten und zusätzlich auf Breitbandzuschüsse aus dem Versteigerungserlös (6.5 Mrd Euro) spekulierten. Wem hilft ein punktueller 450Mhz-BOS-Ausbauerfolg, wenn überregionale BOS-Realisierungen im 700Mhz-Sektor leider erst in den nächsten Jahrzehnten (!!!) erwartet werden dürfen?
Man kann sich durch die TETRA-BOS-Mitnutzung durch die Bundeswehr nur zeitnäher wünschen, das nunmehr für BOS eine länderübergreifende Nutzungsfokussierung erfolgt. Entweder als partiell ergänzender BOS-Breitbandfunknetzausbau, oder im Wege eines Network-Slicing via Mobilfunknetzmitbenutzung unter deutlich geringeren Verfügbarkeitsgesichtspunkten. Dier hierzu erforderlichen Nutzungentgelte oder Infrastrukturausbaumittel in mehrstelliger Millionen-, wenn nicht gar Miliardenhöhe sind noch nicht fest zugesagt worden. Momentan hat der Staat ganz andere, weil zusätzliche Finanzierungsprobleme!
Zentrale Spitzenbehörden sitzen zu oft im warmen Büro und weit weg von der BOS-Realität vor Ort. Damit nicht zukünftige Beschaffungskosten oder die Unterhaltungskomplexität auf der Anwenderseite explodieren, wäre BOS-weit realisitisch ggf. in einem Mehrphasenkonzept festzuschreiben, was künftige multifunktionale BOS-Funkgeräte auf keinen Fall nur prioprietär leisten sollen (bzw. nur dann könnten). Denn sonst droht den BOS-Nutzern jeder für sich (wegen sicherer Verkäuferrenditen) ein weiteres Projektierungsdesaster wie mindestens beim BW-Funkgerätekonzeptansatz MOTAKO (für nur insgesamt 75.ooo Devices) oder mindestens ein fragwürdiger Monopolmarkt bei heutigen TETRA-BOS-Endgeräten.
NEIN ; überlasst den Versorgungsunternehmen die 450Mfz-Duplexfrequenz für den Eigenbetrieb unter zwei grundsätzlich zu erwägenen BOS-Teilnahmevoraussetzungen:
Gleichberechtigte Mitnutzung des autark betriebenen Enegieversorgungsfunknetz im 450Mhz-Bereich auf Einzelantrag und Selbstbeschaffung entsprechender Funkgeräte (als erzwungener Betriebsstandard) über den entsprechenden Betreiber nur für BOS-Befehlstellen (stationär), ELW und ggf. auch KdoW. Mit Blick auf eine redundante Kommunikationsoption außerhalb jeglicher TETRA-BOS-Infrastrukturgrundlagen (und den dortigen Betreiberspezifika).
Verpflichtunserwägung (Regulierungsauflagen aufgrund Wegfall einer Frequenzversteigerung) zur Vorgabe einer bundesweiten Funkabdeckungsverpflichtung (ohne kommerzielle Vermarktung außerhalb der Energieversorgungsbranche) mit der zusätzlichen BOS-Betriebsoption (Netzinfrastruktur) auf einen zweiten, unabhängigen Alarmierungsweg (Meldeempfänger).
Wer allerdings immer noch daran festhält, über eine Trägerfrequenz bei 450 Mhz ließen sich Breitbandübertragungen in besonders "vorbereiteten" Regionen, und möglicherweise während der Fahrt (Handover) realisieren, ist mindestens einem Verkäufer (aufgrund eigener Ahnungslosigkeit, Selbstüberschätzung, Kästchendenken o.ä.) auf den Leim gegangen. Aber genau von diesem Beschaffungsverhalten im öffentlichen Sektor (und somit stabil gesicherter Provisionen) können gewiefte Vertriebler sehr gut leben.
Es ist nicht genug zu wissen, man muss es auch anwenden.
Es ist nicht genug zu wollen, man muss es auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)
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