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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wandlung eines Liefervertrages für ein Feuerwehrfahrzeug | 11 Beiträge | ||
Autor | Marc8o I8., Mülheim-Kärlich / Rheinland-Pfalz | 859114 | ||
Datum | 29.05.2020 12:55 MSG-Nr: [ 859114 ] | 2043 x gelesen | ||
Schon der Begriff der Wandlung ist... naja. Wenn ein Ersatzfahrzeug genutzt wurde, muss die Nutzung ggf. natürlich auf den Nutzungsausfall angerechnet werden. Frage: Wieso betrifft das die Feuerwehr? Das ist zunächst ein rein juristischer Vorgang. Auswirkung auf die Praxis erstmal keine. Das eigentlich beschafft Fahrzeug steht nicht zur Verfügung. s muss eine neue Ausschreibung her. Alles andere (insbesondere finanzielle Aspekte) wäre doch Sache der Stadt? | ||||
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