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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | EuGH: Köln hätte Feuerwehr-Software ausschreiben müssen | 4 Beiträge | ||
Autor | Pete8r M8., Wien / Wien | 859121 | ||
Datum | 29.05.2020 22:51 MSG-Nr: [ 859121 ] | 1790 x gelesen | ||
Urteil und der ausführlichere Schlussantrag des Generalanwalts sind auf curia.eu nachlesbar (Das Urteil noch nicht über die Suche, sondern die Auflistung jüngster Urteile). Mit der Geschäftszahl C-796/18 alles auffindbar. Der Heise-Titel ist in seiner Absolutheit schlicht falsch, der zweite Bericht in die andere Richtung.. na ja, Eigenwerbung Das OLG Düsseldorf hatte drei Vorlagefragen gestellt: 1. Ist ein "Vertrag" etwas anderes als ein "öffentlicher Auftrag", der dem Vergaberecht grds. unterliegt? Antwort: nein Daraus leitet heise die von wem immer initiierte Schlagzeile ab 2. Gibt es die "horizontale Zusammenarbeit", die div. Kooperationen erlaubt, wenn die Dienstleistung (Feuerlöschen) nicht gemeinsam erbracht wird? Antwort: ja, denn (a) reicht das gemeinsame Ziel, und (b) - etwas grundsätzlicher - ist die Leitstellensoftware nicht bloß akzessorisch Das erlaubt die Zusammenarbeit und kann eine teilweise Freistellung von Wettberwerbsregeln bedeuten - geht als OLG retour 3. Darf die Zusammenarbeit zur Besser- bzw. Schlechterstellung Dritter (der privaten Softwarefirmen) führen? Antwort: nein Auf Wienerisch war das die no-na Frage. Wenn der Quellcode und andere zweckdienliche Hinweise bei Weiterentwicklung einer öffentlichen Ausschreibung zugänglich sind - was das OLG zu prüfen hat, weil der EuGH das nicht wusste - schadet die Reduzierung der Ausloberanzahl nicht. Sonst vermutlich schon Dazu mein Nachsatz aus Beteiligung an Vergabeverfahren auf verschiedenen Seiten: Die beschwerdeführende Firma spielt da mit dem Feuer; Wenn ich einen überschaubaren Verbund Berlin-Köln verhindere, gründen (dürfen gründen) die Bundesländer morgen eine Dachfirma, die bundesweit ausschreibt, dann gibt es einen Auslober und einen Gewinner - hatten wir mit Republik Österreich und Microsoft schon am Tisch, rechtlich wasserdicht, aus anderen Gründen wieder weitgehend entschärft Grüsse Peter | ||||
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