Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Kind von FF-Mitglied zum Einsatz mitnehmen | 46 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 859198 |
Datum | 03.06.2020 08:16 MSG-Nr: [ 859198 ] | 1303 x gelesen |
Vielleicht könnte jemand mit der Begründung hinterher vor der Rechtssprechung/vor seinem Gewissen stichhaltig begründen, warum er rechtmäßig keine Hilfe geleistet hat. Da steht aber nicht, dass er das wegen des Kindes keinesfalls tun dürfte.
Die Überlegung, ob/wie lange das Kind dann mal praktisch unbeaufsichtigt im Auto gelassen wird, und was konkret an Hilfe/Erstmaßnahmen geleistet werden kann, die nimmt einem weder das Strafgesetzbuch noch das Forum ab. Auch wenn letzteres dafür ganz stark sein muss.
Allerdings könnten wir an dieser Stelle jetzt auch über die Auswirkungen von Corona auf die Ausbreitung von Gänseblümchen philosophieren. Wenn nach einer Woche die hier gestellten Rückfragen zur Ausgangslage gänzlich unbeachtet bleiben, kann die ursprüngliche Fragestellung wohl nicht so wichtig (oder sinnvoll, oder real...) gewesen sein, dass man sich damit noch tiefgreifender beschäftigen müsste.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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