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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kind von FF-Mitglied zum Einsatz mitnehmen | 46 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 S.8, Lindau / Bayern | 859223 | ||
Datum | 03.06.2020 22:28 MSG-Nr: [ 859223 ] | 1151 x gelesen | ||
Hallo, ganz unbedarfte Frage; Nutzung von Dienstfahrzeugen, Regelung zur Mitnahme Dritter in der Gemeinde vorhanden? Das wäre dann die ultimative Weisung des Arbeitgebers. Kann der Fragesteller für seinen Fall selber klären und hat die Regelung für seine Gemeinde. Das müsste/ist in der Gemeinde oder Stadt geregelt (sein). Auch die entsprechende versicherungstechnische Regelung. In einigen Fällen ist die Versicherungsleistung gegenüber Dritten (Privatpersonen ohne Dienstlichen Bezug) nicht gegeben. Insbesondere bei Landes- und Bundesfahrzeugen ist es eher "üblich". Ob man in diesem Fall einen Haftungsausschluss für sein Kind ausstellt, muss jeder mit sich selber ausmachen. Man muss dann aber auch die Konsequenzen tragen. Gruß Dirk | ||||
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