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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Waldwege befahren - Erlaubnis | 18 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 859253 | ||
Datum | 04.06.2020 16:31 MSG-Nr: [ 859253 ] | 1793 x gelesen | ||
Der Jagdpächter ist da außen vor, es sei denn ihm gehört die Fläche. Denn der JAgdpächter hat nur das Jagdausübungsrecht gepachtet, nicht den Wald an sich. Auch wenn manche das nicht wahr haben wollen. ;-) Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | ||||
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