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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Stadt Nordhorn stellt unmissverständlich klar: Feuerwehr steht nicht für Pool-Befüllung bereit | 3 Beiträge | ||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 859882 | ||
Datum | 03.07.2020 21:23 MSG-Nr: [ 859882 ] | 1754 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Jürgen M. fragen konnte man ja mal ;-) Warum nicht? Diese Anfragen tauchen meist dann auf wenn die Feuerwehr so etwas schon mal gemacht hat. So ganz aus dem "nichts" heraus kommen die Fragen nicht. Man kannte das ja das zu Übungszwecken eben nicht auf das Dach des Gebäudes sondern in den Pool dahinter gespritzt wurde. Natürlich ist so eine Befüllung nicht legal. Da Wasser läuft dann nicht über einen Zähler. Hier bei uns wurden solche "Dienstleistung" schon vor langer Zeit nicht nur abgeschafft sondern auch verboten. Wenn ein Bürger seinen Pool füllen will kann er das über einen normalen Gartenschlauch oder er leiht sich gegen Gebühr ein Standrohr mit Wasserzähler und die entsprechenden Schläuche beim Versorger. So einfach ist das. Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | ||||
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