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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaKein Corona-Abstand! Retter der Berliner Feuerwehr erhalten Mahnbrief13 Beiträge
AutorDirk8 M.8, Osten / Niedersachsen860329
Datum20.07.2020 14:46      MSG-Nr: [ 860329 ]1945 x gelesen

Also da ich in den letzten 26 Jahren doch so ein ganz klein wenig mit Disziplinarrecht zu tun hatte (die grundlegende Rechtsordnung ist ja die gleiche) und schon diverse Maßnahmen ergreifen musste fallen mir bei dem Ding schon so ein paar "Kleinigkeiten" auf, die das Ganze rechtswidrig machen und eine sofortige Entfernung aus der Personalakte erfordern:
1. Ich kenne zwar das Berliner Disziplinarrecht nicht, aber was bitte soll eine "Ermahnung" sein? Im Gesetz nicht vorgesehene Maßnahmen dürfen auch nicht in die Akte - auch nicht vorübergehend.
2. Im Tenor wird kein konkreter Verstoß nach Zeit, Ort und unter Beschreibung der Tat geschildert.
3. Im Tenor wird nicht ausgesagt, gegen welche Dienstpflicht der Betroffene verstoßen haben soll. Es stellt sich auch die Frage nach dem Verbindlichkeitscharakter eines "Handbuchs"...
4. Im Tenor wird nicht herausgearbeitet, dass der Betroffene schuldhaft gehandelt hat.
5. Es ist nicht erkenntlich, wie dem Betroffenen rechtliches Gehör verschafft wurde.
6. Es fehlt jegliche Rechtsbehelfsbelehrung.

Fazit: Der Einzige, dem man hier die Hammelbeine lang ziehen müsste, ist der Verfasser des Schreibens.

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 20.07.2020 12:11 Wolf7gan7g K7., Deißlingen
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